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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 28/21 (BFH) | 
| §§: | EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, UmwStG § 24 | 
| Schlagwörter | Atypische stille Gesellschaft, Formwechsel, Umwandlung, Mitunternehmeranteil, Stille Reserven, Einbringung, GmbH & Co KG | 
| Rechtsfrage: | Liegt ein Fall des sog. einkommensteuerrechtlichen Formwechsels vor, wenn sich im Zuge der Umgestaltung einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG die Beteiligung der Mitunternehmer an den stillen Reserven des Betriebsvermögens ändert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.07.2021 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 374/19 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 63 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
