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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 31/15 (BFH)
§§: UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 5, UStG § 3 Abs. 6, UStG § 3 Abs. 7, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5, Richtlinie 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerbarkeit, Spanien, Beförderung, Versendung, EG, EU, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Umsatzsteuerbare Inlandslieferungen oder nur in Spanien steuerbare innergemeinschaftliche Lieferungen: 1. Setzt die Anwendbarkeit von § 3 Abs. 6 und Abs. 7 UStG bereits das "Umsatzgeschäft" voraus, das zu einer Lieferung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG führt? - 2. Hängt es davon ab, ob die Versendung/Beförderung zu einer Lieferung führt bzw. ob ein "Gegenstand der Lieferung" (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG) versendet/befördert wird und ob Grundlage der Versendung/Beförderung ein Umsatz im Sinne des UStG ist oder genügt es, dass eine Versendung/Beförderung erst bei Hinzutreten weiterer Umstände - wie z.B. der Billigung des zugesandten Gegenstandes durch den Kunden - zu einem Umsatz i.S. des UStG führen könnte? - 3. Folgt aus dem BFH-Urteil vom 30.7.2008 XI R 67/07, BStBl 2009 II S. 552 = SIS 08 39 10 - im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung -, dass in Fällen, in denen der Kunde als Abnehmer des Gegenstands der Lieferung feststeht, der Ort und der Zeitpunkt der Lieferung sich auch bei kurzfristiger Einlagerung in ein Lager des Lieferanten nach § 3 Abs. 6 UStG richtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.08.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 2519/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 27 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2016
Erledigungs-Az: V R 31/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 27 61