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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 18/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7
Schlagwörter Ferienwohnung, Arbeitszimmer, Personalcomputer
Rechtsfrage: Ferienwohnung - Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer und Personalcomputer zur Verwaltung einer ausschließlich zur Vermietung vorgehaltenen - im Streitjahr an 121 Tagen vermieteten und nicht selbstgenutzten - Ferienwohnung als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.11.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 229/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 99 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2002
Erledigungs-Az: IX R 18/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 13 53