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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V B 218/00 |
| §§: | UStG § 15, UStG § 4 Nr. 9 a |
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rückgängigmachung, Fehlmaßnahme, Verzicht, Steuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Besteht das Recht auf den vollen Vorsteuerabzug für Investitions-Eingangsumsätze, auch wenn der Kaufvertrag rückgängig gemacht (Fehlmaßnahme) und kein Umsatz ausgeführt wurde, für den der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 a UStG beabsichtigt war? |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 27.09.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4219/95 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 37 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.05.2001 |
| Erledigungs-Az: | V B 218/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |