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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 136/01 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 3 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Aktienoption, Zufluss, Außerordentliche Einkünfte, Mehrjährige Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Sind Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in drei Veranlagungszeiträumen während des fünfjährigen Optionszeitraums noch als "außerordentliche" Einkünfte i.S. von § 34 Abs. 3 EStG in der für das Streitjahr 1997 maßgeblichen Fassung zu beurteilen? Ist die Außerordentlichkeit der Einkünfte zwingend erforderlich, wenn bereits das Tatbestandsmerkmal "Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit" gegeben ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2996/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 134 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 136/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 04 74 |