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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-444/04 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Mehrwertsteuer-Befreiung, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, EG, EU, Leistung, Arzt, Psychotherapeut |
Rechtsfrage: | Ist Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass von der Mehrwertsteuer psychotherapeutische Leistungen befreit sind, die durch eine diesen Beruf ausübende Person, die die oben in 3.1 ausgeführten gesetzlichen Anforderungen für die Eintragung erfüllt und in das dort genannte Register der Psychotherapeuten eingetragen ist, erbracht werden, auch wenn diese Leistungen nicht zur Ausübung eines von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen order arztähnlichen Berufes - durch denjenigen, der die Leistungen erbringt - gehören? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2004 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2005 Nr. C 6 S. 26 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2006 |
Erledigungs-Az: | Rs C-443/04 und C-444/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 24 66 |