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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 34/20 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 6 Abs. 4
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vermächtnis, Nachlassverbindlichkeit, Abzugsfähigkeit
Rechtsfrage: Ist im Falle der Jastrow´schen Klausel die Vermächtnisschuld nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 21.02.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 191/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 20 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2023
Erledigungs-Az: II R 34/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 55