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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/20 (BFH)
§§: EStG § 1 Abs. 3 Satz 3, AEUV Art. 21, DBA-Norwegen Art. 18 Abs. 1
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Unbeschränkte Steuerpflicht, Rente
Rechtsfrage: Ist § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG - jedenfalls beim Bezug von Auslandsrenten - einschränkend dahingehend auszulegen, dass das deutsche Besteuerungsrecht tatsächlich und nicht nur abstrakt beschränkt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 10.09.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 380/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 20 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2023
Erledigungs-Az: I R 37/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 02 17