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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 33/01 |
§§: | StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Lohnsteuerhilfeverein, Widerruf, Anerkennung |
Rechtsfrage: | Kommt ein Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nur in Betracht, wenn sich im Rahmen einer Gesamtabwägung die Erwartung abzeichnet, dass der Verein auch zukünftig die Geschäfte nicht ordnungsgemäß führt? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2247/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 164 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 73 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2001 |
Erledigungs-Az: | VII B 33/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |