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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 33/20 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 14 a Abs. 5, UStG § 13 b |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rechnungsberichtigung, Rückwirkung, Mindestangabe, Reverse-Charge-Verfahren, Irrtum |
Rechtsfrage: | Ist eine rückwirkende Rechnungskorrektur wegen Fehlens einer Mindestangabe in einer Rechnung auch dann zu versagen, wenn die Beteiligten von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ausgegangen sind und auf dieser Grundlage unter Anwendung des § 14 a Abs. 5 UStG abgerechnet haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 324/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 19 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2022 |
Erledigungs-Az: | V R 33/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 04 |