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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 2/07 |
§§: | AO § 39 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1, BGB § 951, BGB § 812 |
Schlagwörter | Wirtschaftliches Eigentum, Gebäude, Fremder Grund und Boden, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Kann ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude auch dann dem Nutzungsberechtigten als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet werden, wenn ihm zwar - ohne rechtlich gesicherte Nutzungsposition - die Nutzung des Gebäudes voraussichtlich für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich ist, ihm bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer auf den Gebäudewert zusteht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 6414/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 570 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 12 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2010 |
Erledigungs-Az: | IV R 2/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 16 |