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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/21 (BFH)
§§: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, BGB § 121
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Befreiung, Renovierung, Zeitlicher Zusammenhang, Nutzung
Rechtsfrage: Kann der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer längeren Renovierungsphase bezieht oder wird somit das Familienheim nicht mehr unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke genutzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.03.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 2245/19 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 06 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2022
Erledigungs-Az: II R 6/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 12 49