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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV B 203/01 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Entnahme, Zeitpunkt, Gewinnermittlungsart, Überschussrechnung, Nutzungsänderung, Sonderbetriebsvermögen, Grundstück | 
| Rechtsfrage: | Kann eine Nutzungsänderung allein bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht zu einer Entnahme führen? | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.09.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 27/99 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 47 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.09.2003 | 
| Erledigungs-Az: | IV B 203/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet | 
