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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 38/97 |
§§: | InvZulG § 1 Abs. 1, InvZulG § 1 Abs. 2, InvZulG § 2 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, GewStR Abschn. 15, AO 1977 § 12 |
Schlagwörter | Segelyacht, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Betrieb, Betriebsstätte, Gewinn |
Rechtsfrage: | Keine InvZul für Anschaffung einer nicht selbstgenutzten Segelyacht mit Liegeplatz Rostock? Vorhandensein eines Betriebes? Totalgewinn möglich? Sind die ESt-lichen Erfordernisse für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht im Investitionszulagenrecht uneingeschränkt anzuwenden? (Offen bleiben konnte: Büro bzw. Segelyacht als Betriebsstätte; Verbleiben im Fördergebiet bei Fahrten außerhalb der Dreimeilenzone). - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 96 141 K 2 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.1999 |
Erledigungs-Az: | III R 38/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 52 61 |