Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 43/20 (BFH)
§§: EStG § 62, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Unfall, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Krankheit, Verwaltungsanweisung
Rechtsfrage: 1. Ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG so auszulegen, dass eine auf die Ausbildung gerichtete Maßnahme tatsächlich durchzuführen ist? - 2. Führt eine Unterbrechung der Ausbildung aufgrund einer unfallbedingten und nicht lediglich auf absehbare Zeit ("zeitweise") attestierte Erkrankung zur Versagung des Kindergeldanspruches? Liegt hierbei eine nicht nur vorübergehende Hinderung aus objektiven Gründen vor? - 3. Sind die Regelungen der Verwaltungsanweisung (DA-KG) für die Entscheidungen der Familienkasse verbindlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 01.07.2020
Vorinstanz/AZ: 11 K 1832/19 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2021
Erledigungs-Az: III R 43/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 05 90