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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-119/11 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 110, Richtlinie 2006/112/EG Art. 99 |
| Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, ermäßigter Mehrwertsteuersatz, Eintrittspreis, Erstaufführung, Konzerte |
| Rechtsfrage: | Hat die Französische Republik dadurch, dass sie seit dem 1.1.2007 den Mehrwertsteuersatz von 2,10 % auf die Einnahmen anwendet, die mit den Eintrittspreisen der Erstaufführungen von Konzerten an Veranstaltungsorten, an denen während der Aufführung auf Wunsch Speisen und Getränke serviert werden, erzielt worden sind, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 99 und 110 RL 2006/112/EG verstoßen? |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Französische Republik |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 145 S. 16 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 28.02.2012 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-119/11 |