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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 15/18 (BFH)
§§: GewStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Imbiss, Gaststätte, Wirtschaftlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Stellen der gleichzeitige Betrieb eines Eiscafés und eines Imbisses desselben Unternehmers in demselben Gebäude unter Verwendung derselben Außengastronomie gleichartige Betätigungen i.S. von § 2 Abs. 1 GewStG dar? Wie ist der wirtschaftliche Zusammenhang bei identischen, gleichartigen und ungleichartigen/sich ergänzenden Tätigkeiten zu beurteilen? Ist es für die Annahme des Sich-Ergänzens wirtschaftlicher Betätigungen i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG erforderlich, dass bei Vorliegen mehrerer gewerblicher Betätigungen desselben Unternehmers Produkte des einen Unternehmens in dem anderen Unternehmen mitverkauft werden? Kann die statistische Klassifikation der Gewerbezweige ein wesentliches Abgrenzungskriterium darstellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.10.2017
Vorinstanz/AZ: 7 K 3662/14 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 12 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2020
Erledigungs-Az: X R 15/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 71