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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-301/11 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 49 |
Schlagwörter | EU, EG, Niederlassungsfreiheit, Niederlande, Mehrwert, Verlagerung, Unternehmen, Gesellschaft, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich der Niederlande durch die Billigung und Aufrechterhaltung der Art. 3.60 und 3.61 der Wet inkomstenbelasting (Einkommensteuergesetz) 2001 sowie der Art. 15 c und 15 d der Wet Vennootschapsbelasting (Körperschaftsteuergesetz) 1969 in der heutigen Form seine Verpflichtungen aus dem AEUV und insbesondere Art. 49 verletzt? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich der Niederlande |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 252 S. 20 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2013 |
Erledigungs-Az: | Rs C-301/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 35 05 |