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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-647/17 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 53
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Dienstleistung, Eintritt, Buchhaltungslehrgang
Rechtsfrage: Ist der Ausdruck "Eintrittsberechtigung für eine Veranstaltung" in Art. 53 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass er eine Dienstleistung in Form eines fünftägigen Buchhaltungslehrgangs erfasst, der ausschließlich an Steuerpflichtige erbracht wird und voraussetzt, dass Anmeldung und Bezahlung im Voraus erfolgen?
Vorinstanz: Högsta förvaltningsdomstol (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 52 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.03.2019
Erledigungs-Az: Rs C-647/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 01 97