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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 2/21 (BFH) |
| §§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 67, AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, SGB V § 116 |
| Schlagwörter | Zweckbetrieb, Krankenhaus, Heilbehandlung, Personalgestellung, Sachmittelgestellung, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb |
| Rechtsfrage: | Zuordnung von Gewinnen aus der Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Krankenhausärzte im Rahmen von Chefarztambulanzen: Sind die Gewinne aus der Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Krankenhausärzte im Rahmen von Chefarztambulanzen dem Krankenhauszweckbetrieb einer ein Krankenhaus betreibenden gemeinnützigen Kapitalgesellschaft (gGmbH) zuzuordnen, wenn die Erträge aus typischen Krankenhausleistungen stammen, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen gegenüber den ambulant von nach § 116 SGB V bzw. § 31 a Ärzte-ZV ermächtigten Ärzten behandelten Patienten (als Benutzer des Krankenhauses) unmittelbar in Zusammenhang stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 13.01.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 365/17 K, G, F |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.12.2023 |
| Erledigungs-Az: | V R 2/21 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 10 |