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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 309/16 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 32 b Abs. 1 Nr. 3, EStG 2002 § 32 b Abs. 2 Nr. 2, DBA-Frankreich Art. 14, EStG 2002 § 10 Abs. 3, GG Art. 3
Schlagwörter Frankreich, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Einkünfte, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendung
Rechtsfrage: Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter - Ermittlung der Einkünfte - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen durch § 10 Abs. 3 EStG 2002 - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 16.09.2015
Vorinstanz/AZ: I R 61/13
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2016 S. 401
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 02 57
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.04.2017
Erledigungs-Az: 2 BvR 309/16
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen