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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 52/13 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 a Abs. 2, EStG § 23 |
Schlagwörter | Verlustverrechnung, Vermietung und Verpachtung, Veräußerung, Kommanditgesellschaft |
Rechtsfrage: | Einkunftsübergreifende Verrechnungsmöglichkeit / Anwendung von § 15 a EStG auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG: Rechtfertigt es die Formulierung "Gewinne... aus seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft....." in § 15 a Abs. 2 EStG nicht, die in § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG normierte sinngemäße Anwendung des § 15 a EStG auf § 23 EStG auszudehnen, da § 23 EStG selbst keinen Hinweis auf eine sinngemäße Anwendung des § 15 a EStG enthält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6171/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 52/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 00 31 |