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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/17 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 5 Satz 1, EStG § 6 b, AO § 42
Schlagwörter Gewerblicher Grundstückshandel, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch, Nahe Angehörige, Zurechnung, Rücklage
Rechtsfrage: Wem ist ein Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel in Gestalt einer Baulandvermarktung) zuzurechnen, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen hierfür (Grundstücke) von einem Angehörigen (Landwirt) zivilrechtlich wirksam, aber u.U. nicht fremdüblich übertragen wurden und dieser aufgrund der Übertragung eine Rücklage nach § 6 b EStG bilden will? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.07.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 11029/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2019
Erledigungs-Az: X R 21-22/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 40