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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 58/05 (BFH)
§§: UmwStG § 21, EStG § 17
Schlagwörter Einbringungsgeborene Anteile, Umwandlung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Unterfallen ursprünglich einbringungsgeborene Anteile an einer GmbH, die durch einen Antrag nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG steuerentstrickt wurden, anschließend der Besteuerung nach § 17 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.03.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 187/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2008
Erledigungs-Az: IX R 58/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 47