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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-497/24 (EuGH)
§§: VO (EU) Nr. 1308/2013 Art. 50 Abs. 4
Schlagwörter EG, EU, Investitionskosten, Beihilfe, Steuergutschrift
Rechtsfrage: Erfasst Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, soweit er vorsieht, dass "[f]ür die Unionsbeteiligung im Zusammenhang mit den förderfähigen Investitionskosten . folgende Beihilfehöchstsätze [gelten]: . b) 40 % in anderen Regionen als weniger entwickelten Regionen", auch Steuergutschriften und sind daher Steuergutschriften bei der Berechnung der Grenze von 40 % etwaigen weiteren vom Begünstigen bezogenen Beihilfen gleichzustellen?
Vorinstanz: Tribunale ordinario di Ancona (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/5790