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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 17/99
§§: InvZulG § 6 Abs. 1, InvZulG § 6 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 2
Schlagwörter Investitionszulage, Antrag, Wirtschaftsgut, Bezeichnung
Rechtsfrage: Ist es für eine genaue Bezeichnung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG notwendig, daß alle Wirtschaftsgüter einer Investition innerhalb der Antragsfrist im Antrag getrennt aufgeführt sind und daß jedes Wirtschaftsgut mit der Angabe des Einzelpreises ausgewiesen wird?
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 27.08.1998
Vorinstanz/AZ: II 198/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 578
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.1999
Erledigungs-Az: III B 17/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig