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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/23 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Darlehen, Rückzahlung, Fälligkeit, Zinsen, Zufluss, Novation |
Rechtsfrage: | Nachträgliche Änderung der Laufzeit im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung: Kommt die Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Fälligkeitsregelung in Bezug auf die Zinsforderung (Novationsvereinbarung) allein deswegen einer Auswechslung des Schuldgrunds und damit einer Schuldumschaffung gleich, weil die vertragliche Hauptpflicht in Gestalt der Darlehensrückzahlung bereits weggefallen ist und damit der akzessorische Zusammenhang des Zinsanspruchs als Nebenforderung mit der Darlehensverbindlichkeit als Hauptforderung gelöst wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 720/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 09 53 |