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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 63/15 (BFH)
§§: SolZG § 3 Abs. 2, EStG § 35 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Solidaritätszuschlag, Gleichheitsgrundsatz, Steuerermäßigung, Gewerbliche Einkünfte
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes: Verletzt die Beschränkung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf gewerbliche Einkünfte im Streitjahr 2011 den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.06.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 1045/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2018
Erledigungs-Az: II R 63/15
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: X R 22/15 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 20 50