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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 46/09 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 i, StBauFG § 39 Abs. 5
Schlagwörter negative Werbungskosten, Baukostenzuschuss, Investitionszuschuss, Zuschuss, Vorauszahlung, Darlehen, Umwandlung
Rechtsfrage: Umwandlung eines Darlehens in einen verlorenen Baukostenzuschuss: Ist bei späterer Umwandlung einer für die Modernisierung und Instandhaltung eines denkmalgeschützten, in einem Sanierungsgebiet belegenen Gebäudes gemäß § 39 Abs. 5 StBauFG zunächst nur darlehensweise gewährten Vorauszahlung in einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss der nicht mit der Bemessungsgrundlage der Absetzungen verrechenbare Teil des Zuschussbetrags im Jahr der Umwandlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen (sog. negative Werbungskosten bzw. sonst steuerpflichtige Einnahmen in Form von Aufwendungsersatzleistungen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.08.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 231/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 46
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 03 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2010
Erledigungs-Az: IX R 46/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 07, SIS 11 12 55