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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-542/21 (EuGH) |
§§: | KN Unterpos. 8517 7011, DVO (EU) Nr. 927/2012, DVO (EU) Nr. 1001/2013 |
Schlagwörter | EG, EO, Zoll, Zolltarif, Tarifierung, Einreihung, Antenne |
Rechtsfrage: | Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9.10.2012 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4.10.2013 geänderten Fassung dahin auszulegen, dass Antennen für Router für lokale Netzwerke (LAN) und/oder Weitverkehrsnetzwerke (WAN) in die Unterposition 8517 7011 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden können? |
Vorinstanz: | Augstâkâ tiesa (Senâts) (Lettland) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 462 S. 26 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-542/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 81 |