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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1933/02 (BVerfG)
§§: EStG § 26, EStG § 26 b, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 7, EStG § 33 a, EStG § 33 c, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6, BGB § 1361, BGB § 1596
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Tarif, Einkommensteuer, Splitting, Ehegatten, Geschiedene, getrennt Lebende, Verfassung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Keine Ausdehnung des verfassungsrechtlich gebotenen Ehegatten-Splittings auf getrennt Lebende oder Geschiedene?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.09.2002
Vorinstanz/AZ: III B 40/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 08 14
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 26.02.2004
Erledigungs-Az: 2 BvR 1933/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen