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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 46/02
§§: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 52 Abs. 39, GG Art. 3
Schlagwörter Spekulationsgeschäft, Grundstücksspekulation, Spekulationsfrist, Rückwirkungsverbot, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen - Ist die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für private Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch das StEntlG 1999/2000/2002 verfassungswidrig (s. hierzu BFH-Beschluss vom 5.3.2001 IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405 und BVerfG-Vorlage des FG Köln vom 25.7.2002 - 13 K 460/01, StEd 2002, 517)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 27.08.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 244/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 03 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2010
Erledigungs-Az: IX R 46/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an BVerfG druch BFH-Beschluss vom 16.12.2003, IX R 46/02 - Das Verfahren IX R 46/02 ist bis zur Entscheidung des BVerfG über das Verfahren 2 BvL 2/04 ausgesetzt.- Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.- Erledigung der Hauptsache