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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 20/00 |
| §§: | FGO § 76 Abs 2 |
| Schlagwörter | Hinweispflicht, Vorsitzender, Sachdienlichkeit, Antrag |
| Rechtsfrage: | Hätte der Vorsitzende gemäß § 76 Abs 2 FGO auf eine sachdienliche Antragstellung hinweisen müssen (Antrag auf Verpflichtung des Finanzamts zur Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids anstatt Antrag auf Erstattung rechtsgrundlos erhobener Grunderwerbsteuer)? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 05.05.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1912/98 GE |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 35 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.06.2000 |
| Erledigungs-Az: | II R 20/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |