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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 68/04
§§: EigZulG § 17
Schlagwörter Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Bemessungsgrundlage, Einlage
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen: Ist der Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EigZulG dahingehend auszulegen, dass sich die Eigenheimzulage nur nach der vom Anspruchsberechtigten tatsächlich geleisteten Einzahlung bemisst oder gehört auch der an die Wohnungsgenossenschaft abgetretene Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Eigenheimzulage? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 28.10.2004
Vorinstanz/AZ: II 1128/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 22 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2005
Erledigungs-Az: IX R 68/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 20 97