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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 13/20 (BFH) |
§§: | AuslInvestmG § 18, InvStG § 6, AEUV Art. 63 |
Schlagwörter | Ausland, Schwarzer Fonds, Pauschalierung, Kapitaleinkünfte, Nachweis, Schätzung |
Rechtsfrage: | Kann ein inländischer unbeschränkt steuerpflichtiger Anleger die Pauschalbesteuerung der Einkünfte aus Anteilen an ausländischen thesaurierenden, sog. "schwarzen" Investmentfonds allein durch die Vorlage von Rechenschaftsberichten, Depotauszügen und sonstigen, auf Grundlage des einschlägigen ausländischen (Steuer-)Rechts gefertigten Unterlagen abwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1264/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2024 |
Erledigungs-Az: | VIII R 13/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 14 37 |