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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 86/15 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 8, AO § 233 a |
Schlagwörter | Nachzahlungszinsen, Zinslauf, Rückwirkendes Ereignis, Wahlrecht |
Rechtsfrage: | Ist die Ausübung des sog. Blockwahlrechts (§ 8 b Abs. 8 KStG i.d.F. des § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 Satz 2 KStG i.d.F. des HBeglG 2004) insofern als rückwirkendes Ereignis anzusehen, dass der Zinslauf bezüglich Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 2001 erst am 1.4.2006 gemäß § 233 a Abs. 2 a AO (statt am 1.4.2003 gemäß § 233 a Abs. 2 Satz 1 AO) beginnt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3368/13 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 06 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 86/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 62 |