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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 156/98
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO § 173
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Vergleich, Steuerverkürzung, Änderungssperre
Rechtsfrage: Führt die Auszahlung eines von einer GmbH aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vereinnahmten Betrags an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung? War das Finanzamt nach einer Außenprüfung berechtigt, aufgrund von § 173 AO den bestandskräftigen Bescheid zu ändern, weil zumindest eine leichtfertige Steuerverkürzung vorlag?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.06.1998
Vorinstanz/AZ: 13 K 4317/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.1999
Erledigungs-Az: I B 156/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 54 19