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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 39/20 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. j |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Bescheinigung, Unterrichtende Tätigkeit, Beruf, Prüfungsvorbereitung, Gesetzeswortlaut |
Rechtsfrage: | Qualifizierungslehrgänge zum Kräuterpädagogen als steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG: Knüpft der Gesetzgeber mit § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG die Steuerfreiheit an die Bedingung, dass die Bescheinigung nähere Angaben zur Tätigkeit des Steuerpflichtigen machen muss oder reicht es aus, wenn die Behörde unter Benennung der Vorschrift bescheinigt, dass der Steuerpflichtige die darin benannten Voraussetzungen erfüllt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1112/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 00 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 39/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 16 95 |