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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/13 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6, GG Art. 2
Schlagwörter Abgeltung, Darlehen, Nahestehende Person, Angehörige, Fremdvergleich, Verfassung
Rechtsfrage: Sind "einander nahe stehende Personen" i.S. des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG 2009 immer solche "Angehörige" i.S. des § 15 AO? Ist § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG 2009 verfassungsgemäß dahingehend zu verstehen, dass ein Nahestehen von Angehörigen nur dann angenommen werden kann, wenn die Vertragsbeziehungen keinem Fremdvergleich entsprechen? Verstoß der Vorschrift gegen Art. 3 Abs. 1, 6 und 2 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.04.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 3100/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2014
Erledigungs-Az: VIII R 35/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 86