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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 6/22 (BVerfG) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 1, EStG § 43 Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1, EStG § 20, EStG § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BVerfGG § 80 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kapital, Steuergerechtigkeit, Gleichheit, Verfassung, Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, Abgeltungsteuer, abgeltende Wirkung, Sondertarif, Tarif |
Rechtsfrage: | Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 120/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 87 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren wurde am 9.12.2022 für erledigt erklärt, nachdem der Vorlagebeschluss durch Beschluss des Niedersächsischen FG vom 10.8.2022 7 K 120/21 aufgehoben wurde. |