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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 34/13 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 9 Satz 1, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 10, EStG § 11 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Werbungskosten, Abzugsverbot, Abfluss
Rechtsfrage: Findet das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG auch dann Anwendung, wenn die nach dem 31.12.2008 geleisteten Aufwendungen mit Kapitalerträgen in Zusammenhang stehen, die bereits vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.04.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 244/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 16 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.2014
Erledigungs-Az: VIII R 34/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 04 11