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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/16 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Anteilsveräußerung, Rückwirkende Änderung, Währungsverlust
Rechtsfrage: Können Währungsverluste, Zinsverluste und Abzinsungsverluste aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten und erst langfristig in Fremdwährung zu tilgenden Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien Anteilsveräußerung als nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 8 b Abs. 2 KStG zu qualifizieren sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.05.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 20/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1290
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 15 94
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision