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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 83/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Gehaltsnachzahlungen, beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehaltsverzicht, verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Sind Gehaltsnachzahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer trotz eines möglichen Gehaltsverzichts als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, weil sie auf einem Gesellschafterbeschluss beruhen, der in Bezug auf Gehaltsverzicht oder Stundung des Gehalts und auf eine Besserungsklausel zu unbestimmt ist?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 11.05.2001
Vorinstanz/AZ: 15 K 2443/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2002
Erledigungs-Az: I B 83/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 27/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 18.12.2002 - I R 27/02