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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 4/21 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, AEUV Art. 63
Schlagwörter Grundstück, Ausland, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nutzungsrecht, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: Genügt für die Annahme einer vGA bereits die jederzeitige Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der im EU-Ausland (hier: Spanien) belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung? Gilt dies selbst dann, wenn die jeweils nur kurzfristigen Aufenthalte nur die beabsichtigte Veräußerung der Immobilie fördern sollten? Liegt in der Annahme einer vGA ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.12.2020
Vorinstanz/AZ: 9 K 1266/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 01 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2024
Erledigungs-Az: VIII R 4/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 18 69