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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 29/10 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 162, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Änderung, Neue Tatsache, Beweislast, Übernachtungskosten
Rechtsfrage: Mögliche Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach einer Außenprüfung und Herabsetzung der mit den Pauschbeträgen geltend gemachten Kosten für Auslandsübernachtungen im Schätzungswege wegen nur teils in Hotels und teils bei der Mutter erfolgter Übernachtungen? Umkehr der Beweislast nach Erlass eines bestandskräftigen Steuerbescheides? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.04.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 181/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 37 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2011
Erledigungs-Az: X R 29/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 46