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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 3/09 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 1, BewG § 96, AO § 38, EStG § 18 Abs. 4 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachversteuerung, Fünfjahreszeitraum, Behaltefrist, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Ist § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG auch auf freiberufliches Betriebsvermögen anwendbar? Ist eine Nachversteuerung im Rahmen des § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ungeachtet der Frage durchzuführen, ob und inwieweit die Veräußerung bzw. Aufgabe des begünstigt erworbenen Vermögens freiwillig erfolgt oder erzwungen worden ist? Der minderjährige Erbe musste vor Ablauf der Behaltensfrist veräußern, da er selbst nicht über die für eine Fortführung der Praxis erforderliche Berufsqualifikation verfügte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2414/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.03.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 3/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 66 |