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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 14/20 (BFH) |
§§: | VO (EG) Nr. 883/2004, VO (EG) Nr. 987/2009 |
Schlagwörter | Kindergeld, Wohnsitz, Europäische Union, Polen |
Rechtsfrage: | Hat der Kläger als polnischer Staatsangehöriger, der in Deutschland wohnt und selbständig als Handwerker tätig ist, auch für einen Zeitraum, in dem er Krankengeld von seiner deutschen Krankenversicherung bezieht, Anspruch auf (deutsches) Kindergeld für seine in Polen wohnende Tochter? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 690/18 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2022 |
Erledigungs-Az: | III R 14/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 17 91 |