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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 39/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 10 d Abs. 1 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Berufswechsel, Fahrlehrer, Umschulung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen einer Busfahrerin für eine Fahrlehrerausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte als Fortbildungskosten unbegrenzt abziehbar, wenn die bisherige Tätigkeit als Berufskraftfahrerin als notwendige Qualifizierungsmaßnahme für den Erwerb der Fahrlehrerlizenz berücksichtigt wird? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1466/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 01 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 39/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |