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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 69/03
§§: AO 1977 § 218, AO 1977 § 226, BGB § 387, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, KO § 55 Nr. 1
Schlagwörter Aufrechnung, Insolvenzverfahren, Masseanspruch, Abrechnungsbescheid
Rechtsfrage: Abrechnungsbescheid bei Aufrechnungslage erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (durch Beschluss vom 8.2.2000): Durfte das FA mit dem Vorsteuervergütungsanspruch aus dem Voranmeldungszeitraum I/2000 mit der Forderung gegen die Gemeinschuldnerin aus der Festsetzung der Umsatzsteuer III/1999 -fällig 4.2.2000-- aufrechnen, oder liegt ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor? Auslegung des Begriffs "etwas zur Masse schuldig (werden)". - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 26.08.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 5055/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 03 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2004
Erledigungs-Az: VII R 69/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 08 34