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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 31/06 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Verlustrücktrag, Berichtigung, Grundlagenbescheid, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Verlustentstehungsjahr 1992, fälschlich doppelt vorgenommener Verlustrücktrag nach 1990 und nach 1991: Ist eine Minderung des Verlustes im Entstehungsjahr aufgrund eines Grundlagenbescheides sowohl im Rücktragsjahr 1990 als auch im falschen Rücktragsjahr 1991 zu berücksichtigen? Ist der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 10 AO 1977 nur für ein Rücktragsjahr gehemmt, so dass die quasi doppelte Berichtigung für 1990 und 1991 unzulässig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 523/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1421 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2007 |
Erledigungs-Az: | XI R 31/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 11 34 |