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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 48/05 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Abfindung, Geschäftsführer, Übertragung, Gesellschaftsanteile |
Rechtsfrage: | Ist die an den ausscheidenden Gesellschaftergeschäftsführer einer Grundstücke besitzenden Gesellschaft gezahlte Abfindung für die Aufgabe seiner Geschäftsführertätigkeit u. a. als Werterhöhung der Gesellschaftsanteile für die übrigen Gesellschafter anzusehen und als Schenkung zu besteuern oder handelt es sich nach dem Willen der Vertragsparteien um einen nicht schenkungssteuerbaren Vorgang? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4930/03 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 04 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 48/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |