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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 24/09 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 854
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Zweijahresfrist, Gutachten
Rechtsfrage: Steht die Berücksichtigung von wertmindernden Faktoren (zwischenzeitlich festgestellter Wertverlust der Immobilie) im Rahmen eines Rückerwerbs der Anwendung des § 16 GrEStG entgegen? Wurde die Zwei-Jahres-Frist versäumt, da bei Abschluss des Rückkaufvertrages das Bewertungsgutachten noch nicht vorlag und ein fiktiver Kaufpreis eingesetzt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.01.2009
Vorinstanz/AZ: 8 K 5035/06 GrE, 8 K 5036/06 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 14 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2010
Erledigungs-Az: II R 24/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 36 00