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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 16/10 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 3, BGB § 133, BGB § 157
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Apotheke, Aufgabeerklärung, Auslegung
Rechtsfrage: Versteuerung eines Aufgabegewinns: Wurde für zwei verpachtete Apotheken im Streitjahr die Betriebsaufgabe erklärt (Auslegung der Angaben und Vermerke in der Anlage GSE zur Steuererklärung) oder erfolgte eine Zwangsbetriebsaufgabe bereits in früheren Jahren, weil aufgrund der gegebenen Sachlage eine Weiterführung durch die Verpächter/Rechtsnachfolger nicht möglich war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.01.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 2744/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 37 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.04.2014
Erledigungs-Az: X R 16/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 15 80