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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 69/96
§§: UStG § 18 Abs. 9 J: 1991, UStDV § 61 Abs. 1 J: 1991, Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3, RL 79/1072/EWG Art. 3
Schlagwörter Vergütung, Einfuhrumsatzsteuer, Ersatzbeleg, Verlust, Nachweis, Zweitschrift
Rechtsfrage: Kann ein Unternehmer Vergütung von Einfuhrumsatzsteuer erhalten, wenn er bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen des Originalersatzbeleges (Verlust auf dem Postweg) den Nachweis durch Vorlage einer Zweitschrift des Ersatzbeleges führt? - Zählt ein Ersatzbeleg zu den "Rechnungen und Einfuhrbelegen", die gemäß § 61 Abs. 1 Satz 5 UStDV im Original vorgelegt werden müssen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.06.1996
Vorinstanz/AZ: 2 K 2741/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 1065
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.1998
Erledigungs-Az: V R 69/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluß vom 3.3.1998, V R 69/96 (NV) Ruhen des Verfahrens - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 59 17