Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/17 (BFH)
§§: EStG § 22 a Abs. 5, EStG § 22 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG § 50 f, GG Art. 103 Abs. 3, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Verspätungsgeld, Meldung, Elektronische Übermittlung, Fristversäumnis, Rentenversicherung, Verfassungswidrigkeit, Verhältnismäßigkeit
Rechtsfrage: Liegt im Zusammenwirken von § 22 a Abs. 5 EStG (Verspätungsgeld) mit § 50 f EStG ein Verstoß gegen das Verbot der doppelten Sanktionierung? - Verstößt das Verspätungsgeld des § 22 a Abs. 5 EStG der Höhe nach zumindest in den Fällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in denen die vermeintlich verspätete Meldung nicht zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen kann, weil der Veranlagungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.05.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 10070/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2019
Erledigungs-Az: X R 28/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 08 94