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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-237/09 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d |
Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Krankenhaus, Labor, menschliche Organe, Beförderung |
Rechtsfrage: | Stellt die selbständig für Krankenhäuser und Laboratorien ausgeübte Tätigkeit der Beförderung von menschlichen Organen und dem menschlichen Körper entnommenen Substanzen eine nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d der RL 77/388/EWG von der Steuer befreite Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch dar? |
Vorinstanz: | Cour de cassation (Belgien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 220 S. 20 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.06.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-237/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 22 14 |