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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 18/20 (BFH)
§§: EStG § 31 Satz 4, EStG § 66 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Hinzurechnung, Einkommensteuer, Festsetzung, Erhebung
Rechtsfrage: Streitjahr 2017: Hinzurechnung (§ 31 Satz 4 EStG) von festgesetztem, aber gemäß § 66 Abs. 3 EStG nicht ausgezahltem Kindergeld bei der Berechnung der Einkommensteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.02.2020
Vorinstanz/AZ: 14 K 1612/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2021
Erledigungs-Az: III R 18/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache